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   LSG Hamburg, 16.03.2005 - L 1 KR 25/04   

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https://dejure.org/2005,17589
LSG Hamburg, 16.03.2005 - L 1 KR 25/04 (https://dejure.org/2005,17589)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16.03.2005 - L 1 KR 25/04 (https://dejure.org/2005,17589)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16. März 2005 - L 1 KR 25/04 (https://dejure.org/2005,17589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung der Gehälter eines Gesellschafter-Geschäftsführers; Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit; Einordnung der Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers als selbstständig publizistisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Künstler - Publizistik -

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.03.2005 - L 1 KR 25/04
    Für GmbH-Gesellschafter, die über mindestens die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft verfügen und damit einen maßgebenden Einfluss auf deren Entscheidungen besitzen, ist stets ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH zu verneinen (BSG 17.6.99 - B 3 KR 1/98 R, SozR 3-5425 § 25 Nr. 13).

    Notwendige Geschäftstätigkeiten, die als Annex einer selbständigen Ausübung eines Berufs typisch sind, wie Reisen, Organisation und Verwaltung, stehen einer Wertung als künstlerische bzw. publizistische Tätigkeit nicht entgegen (vgl. BSG 17.6.99, aaO).

    Zum Bereich "Wort/Publizistik" gehört auch der "Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung" (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 KSVGDV), der mit Hilfe von Druckerzeugnissen oder elektronischen Medien eine an die Öffentlichkeit gerichtete Aussage erzeugt (vgl. BSG 17.6.99, aaO).

    Der zwangsläufig damit verbundene Aufwand für Kundenwerbung und Kundenbetreuung ist kein eigener Tätigkeitsbereich, sondern der Tätigkeit in der Werbung zuzuordnen (vgl. BSG 17.6.99, aaO).

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 37/02 R

    Künstlersozialabgabe - Werbung - Werbeagentur - Werbematerial - gemischte

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.03.2005 - L 1 KR 25/04
    Als übergeordnete Tätigkeit in der Werbung gehört auch dies zur Publizistik (so auch BSG 24.7.03 - B 3 KR 37/02 R, SozR 4-5425 § 25 Nr. 1 - hinsichtlich der Leitung einer Werbeagentur).

    Abgesehen davon sind die kaufmännischen und organisatorischen Arbeiten ohnehin dem publizistischen oder künstlerischen Bereich zuzuordnen (so auch BSG 24.7.03, aaO).

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
    Auszug aus LSG Hamburg, 16.03.2005 - L 1 KR 25/04
    Für die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnis genügt dies nicht (BSG 8.12.87 - 7 RAr 25/86, BB 1989, 72 und 29.10.86 - 7 RAr 43/85, BB 1987, 406).

    Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis folgt auch nicht aus dem Umstand, dass die Gesellschafterversammlung u.a. über die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern zu entscheiden hatte (§ 8 Nr. 9e des Gesellschaftsvertrages), denn hierdurch wird nur die Sachentscheidungsbefugnis der Gesellschafter-Geschäftsführer begrenzt (BSG 8.12.87, aaO).

  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 43/85

    Arbeitslosengeld - Gesllschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.03.2005 - L 1 KR 25/04
    Für die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnis genügt dies nicht (BSG 8.12.87 - 7 RAr 25/86, BB 1989, 72 und 29.10.86 - 7 RAr 43/85, BB 1987, 406).
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